Leistungsentgelt
Miete
in Höhe von täglich bei
Einzelzimmernutzung 14,50-22,50 €*
Doppelzimmernutzung 11,00-14,00 €*
Die Appartements mit den geringeren Mietpreisen werden konzeptionell vorranig pflegebedürftigen oder besonders betreuungsbedürftigen Menschen angeboten, da diese durch die Pflege- und Betreuungskosten ohnehin besonders mit Kosten belastet sind.
*Da alle Zimmer unterschiedliche Größe und Ausstattung haben, sind die Preise individuell für jeden Wohnraum.
Die Nebenkosten
in Höhe von 3,00 € täglich setzen sich zusammen aus
Persönlichen Nebenkosten:
individuelle Heizkosten, Kalt- und Warmwasser, Strom
Betriebskosten:
Müllabfuhr, Reparaturen, Heizungskosten für Gemeinschaftsräume, Reinigung, Versicherungen, Hausmeisterliche Verwaltung, Gartenpflege u. v. m.
Jeder Wohnraum hat einen Telefonanschluss.
Zusätzlich ist jede Wohnung eine moderne Lichtrufanlage (Notrufsystem) und Brandmeldeanlage angeschlossen.
Die Betreuungs- und Servicepauschale
in Höhe von 20,00 € täglich setzt sich zusammen aus
Hauswirtschaftlichen Leistungen:
Zimmerreinigung, Fensterreinigung, Gardinenwaschen
Zubereitung der Mahlzeiten:
Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Zwischenmahlzeiten
Betreuerische Leistungen:
24 Stunden Betreuung, Beschäftigungsangebote, Organisation des Gemeinschaftsalltags
Wäscheversorgung:
Stellen der Bettwäsche und Handtücher, Waschen der persönlichen Wäsche
Haushalts- und Lebensmittelpauschale
in Höhe von 6,00 € täglich setzen sich zusammen aus
Lebensmittel- und Getränkekosten für
3 Hauptmahlzeiten und
2 Zwischenmahlzeiten
Pflege und Betreuung
Die Höhe des Entgelts hierfür wird mit einem Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst vereinbart. Sie ist abhängig vom Hilfebedarf des in der Wohngemeinschaft lebenden Senioren und auch von regionalen Regelungen mit Pflegekassen und Sozialämtern.
Die Pflegekasse erstattet hierfür eine Pauschale, die sogenannte Sachleistung.
Diese Sachleistungen zur Vergütung seiner Dienstleistungen rechnet der Pflegedienst dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen können Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe ("Hilfe zur Pflege") beantragt werden.
Wahlleistungen
Leistungen die soweit gewünscht über den Umfang der Grundleistungen hinausgehen wie z.B.
Telefonkosten, Botengänge, Hausmeisterdienste, Haustierbetreuung,